Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau


Beschreibung

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Hausanschrift

Kulmbacher Str. 15
96317 Kronach

Postanschrift

Postfach 11 27
96324 Küps

Telefon

+49 9261 502-0

Fax

+49 9261 502-150

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-kc.bayern.de