Tierversuche; Beantragung einer Genehmigung


Beschreibung

Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist nach § 31 oder § 36 (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) der Tierschutz-Versuchstierverordnung  schriftlich bei der Regierung von Oberbayern (für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) oder bei der Regierung von Unterfranken (für die Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz) einzureichen.

In dem Antrag ist

Dem Antrag ist eine Zusammenfassung des Versuchsvorhabens mit den Angaben nach § 41 Abs. 1 Satz 2 der Tierschutz-Versuchstierverordnung beizufügen.

Laut § 8 Absatz 1 TierSchG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn

Der Genehmigungsbescheid enthält die Angabe des Leiters des Versuchsvorhabens und seines Stellvertreters, die Angabe, in welchen Einrichtungen oder Betrieben oder an welchem Ort das Versuchsvorhaben durchgeführt wird, eine Entscheidung darüber, ob und zu welchem Zeitpunkt das Versuchsvorhaben rückblickend zu bewerten ist, und ggf. die Nebenbestimmungen, mit denen die Genehmigung versehen wird und sofern die zuständige Behörde bei ihrer Entscheidung von den wissenschaftlich begründeten Darlegungen nach § 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und den wissenschaftlichen Beurteilungen nach § 31 Absatz 3 abweicht, unbeschadet der verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen zur Begründung eines Verwaltungsaktes eine Darlegung der Gründe.


Formulare


Rechtsgrundlagen


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