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Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis zur Herstellung von Humanarzneimitteln und erlaubnispflichtigen Wirkstoffen


Beschreibung

Deutschland nimmt am Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

Im WHO-Zertifikat können zulassungsbezogene Angaben und mit Blick auf die Herstellungsqualität (GMP) bescheinigt werden, dass das Arzneimittel den Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität entspricht. Für außerhalb Deutschlands hergestellte Arzneimittel können nur zulassungsbezogene Angaben bescheinigt werden. Falls nur zulassungsbezogene Angaben bescheinigt werden können und der Zulassungsinhaber seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, sind die Bundesoberbehörden für die Ausstellung der WHO-Zertifikate zuständig.


Voraussetzungen

WHO-Zertifikate für die Ausfuhr können vom Zulassungsinhaber (Pharmazeutischer Unternehmer), vom Hersteller oder vom Ausführer des in Deutschland zugelassenen Arzneimittels beantragt werden.


Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag über das Online-Formular oder in Schriftform zu stellen:

  • Wenn Sie den Antrag über das Online-Formular stellen, werden die Daten des Onlineantrags, das automatisch daraus generierte WHO-Zertifikat und die erforderlichen Anlagen bei der automatisch ermittelten zuständigen Behörde online eingereicht.
  • Im Falle einer papier-basierten Antragstellung senden Sie den ausgefüllten Entwurf des WHO-Zertifikats mit den erforderlichen Unterlagen per Post und ggf. zusätzlich per Email an die zuständige Behörde.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen


Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Liste der auszuführenden Arzneimittel nach dem WHO-Schema
    • Bestimmungsland
    • Ggf. komplette Zusammensetzung der Darreichungsform
    • Ggf. die genehmigte Gebrauchs-/Fachinformation
    • Ggf. Auflistung der Hersteller
    • Sofern ein Beauftragter das Zertifikat beantragt, zustimmende Erklärung des Zulassungsinhabers


Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.


Kosten

Die Gebühr ist im Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX.8/8 festgelegt. Die Kosten (Gebühr und Auslagen) sind vom Antragsteller zu tragen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de