Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER


Beschreibung

Zweck

LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.


Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.


Verfahrensablauf

Antragstellung

Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.

Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.


Fristen

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 3- bzw. 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg

Hausanschrift

Adolf-Wächter-Str. 10 -12
95447 Bayreuth

Postanschrift

Adolf-Wächter-Str. 10
95447 Bayreuth

Telefon

+49 921 591-0

Fax

+49 921 591-111

E-Mail


Webseite

http://www.aelf-bm.bayern.de