Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine


Beschreibung

Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen in Unterfranken.

Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte b. A. dürfen erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie die rechtliche, chemische und sensorische Qualitätsprüfung mit Erfolg durchlaufen haben.


Voraussetzungen

Das Erzeugnis muss von der Zusammensetzung (Inhaltsstoffe), Aufmachung (z. B. Bocksbeutel) und Bezeichnung (z. B. Geschmacksangaben) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die vorgeschriebenen Höchst- bzw. Mindestwerte (z. B. Gesamtschwefelgehalt, Mostgewichte) einhalten. Darüber hinaus muss das Erzeugnis frei von Fehlern und typisch für die Herkunft, für die Rebsorte und die Prädikatsstufe sein.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung einer Amtlichen Prüfungsnummer muss bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Geprüft werden alle Weine, die als Qualitäts- oder Prädikatsweine vermarktet werden sollen, darüber hinaus alle Sekte b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Qualitätslikörweine b. A. Dies gilt für die Erzeugnisse aus den Anbaugebieten Franken, sowie Württemberg- Bereich Bayer. Bodensee.

Anträge sollen ausschließlich online erfolgen, ausgenommen Sekte b. A., für die derzeit noch Antragsformulare in Papierform erforderlich sind (erhältlich in der Weinprüfstelle).

Bei Online-Anträgen werden die Daten für die amtliche Qualitätsprüfung für Weine über das Internet plausibilitätsgeprüft und verschlüsselt an die Weinprüfstelle gesendet. Dies ermöglicht eine kurze Bearbeitungszeit, da die Daten bei der Prüfstelle ohne nochmalige Dateneingabe in das Prüfverfahren übernommen werden können. Die Winzerinnen und Winzer bekommen sodann umgekehrt direkt nach der Prüfung eine Vorabinformation in elektronischer Form zugesandt was Zeit in Marketing und Vertrieb spart.

Das elektronische Verfahren läuft wie folgt ab:

Den Zugang zum Online-Verfahren erhalten Sie unter


Fristen

Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) muss vor dem Inverkehrbringen zugeteilt worden sein.


Bearbeitungsdauer

Maximal 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch und Anfechtungsklage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de