Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer


Beschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt werden.


Voraussetzungen

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Fristen

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Oberfranken

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Telefon

+49 921 910-0

Fax

+49 921 910-309

E-Mail


Webseite

http://www.hwk-oberfranken.de