Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Beschreibung
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 32 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 32a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
- Schulen in Bayern; Informationen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

