Grund- und Mittelschulen; Förderung von Praxis an Mittelschulen
Beschreibung
Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.
Die beantragten Mittel können nicht verwendet werden, um den Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Nicht erstattungsfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken. Darunter fallen Projekte im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Einsatz von Sozial- und Diplompädagogen, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.
Formulare
- Praxis an Mittelschulen - Förderantrag
- Praxis an Mittelschulen - Förderantrag ohne Beteiligung des Staatlichen Schulamts
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für „Praxis an Mittelschulen und Mittelschulen an sozialen Brennpunkten“ (Öffentliche Grund- und Mittelschulen)
Rechtsbehelf
Bezeichnung (wird als Linktext veröffentlicht) Veranschlagung im Haushalt
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

