Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft


Beschreibung

Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.

Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.


Voraussetzungen

Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. 


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. 


Fristen

keine

Formulare


Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.


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Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Oberfranken

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95448 Bayreuth

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Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

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