Förderschulen; Informationen über schulvorbereitende Einrichtungen
Beschreibung
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

