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Förderschulen; Informationen über schulvorbereitende Einrichtungen


Beschreibung

Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de