Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Der Zuschuss ist teilpauschalisiert. Er wird auf der Grundlage von zuschussfähigen Unterrichtswochenstunden und weiteren Wochenstunden berechnet (Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden), die von der jeweiligen Schulart und -größe abhängen. Die Fördersätze liegen für private, staatlich anerkannte berufliche Schulen, abhängig von der Schulart, zwischen 79% bis 100%. Staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig erscheinen, erhalten dieselben Fördersätze wie staatlich anerkannte berufliche Privatschulen. Hingegen bekommen staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine Fördersatz von 65 % des Fördersatzes für staatlich anerkannte Privatschulen (weitere Voraussetzungen müssen dann beachtet werden).
Voraussetzungen
Einen Betriebszuschuss erhalten private berufliche Schulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken. Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt zu bescheinigen.Fristen
Anträge auf Gewährung eines Betriebszuschusses sind bis 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.Formulare
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Art. 41 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Zuschüsse
- Art. 45 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
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Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth