Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.Formulare
Rechtsgrundlagen
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Verwandte Themen
- Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
- Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Mietkostenförderung
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Investitionskostenförderung
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

