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Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg


Beschreibung

Ein Fesselballon ist ein mit Traggas oder mit Heißluft gefüllter Ballon, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Boden verankert ist, unabhängig von Ausmaßen und Masse der Ballonhülle.

Fesselballone, deren Halteseil mehr als 30 Meter Länge beträgt sowie Drachen und Schirmdrachen, deren Halteseil mehr als 100 Meter Länge beträgt, bedürfen für den Aufstieg bzw. das Steigenlassen einer Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.

Verboten ist das Steigenlassen von Drachen bzw. das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen.

Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.    


Verfahrensablauf

Für die Erlaubniserteilung kann ggf. die Beteiligung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle bzw. des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr erforderlich sein.

Fristen

Der Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Termin zu stellen (ca. 4 Wochen vor Termin).


Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)


Formulare


Kosten

30 bis 500 Euro

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de