Fahrlehrerwesen; Überwachung


Beschreibung

Die Regierung der Oberpfalz überwacht für ganz Bayern folgende Personen, Betriebe, Träger, Seminare und Lehrgänge (Fahrschulüberwachung):

Die Überwachung umfasst:

Die Regierung der Oberpfalz überprüft daher alle zwei bzw. vier Jahre vor Ort insbesondere, ob

Die Regierung der Oberpfalz kann sich zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen (Sachverständige), die befugt sind

Der zu Überwachende hat die o.g. Maßnahmen zu dulden, den Sachverständigen bei der Überprüfung zu unterstützen und auf Verlangen unverzüglich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. Unterlagen vorzulegen.


Verfahrensablauf

Die Überwachung gemäß § 51 Fahrlehrergesetz (Fahrschulüberwachung) wird in der Regel von Amts wegen durch die Regierung der Oberpfalz eingeleitet; der Sachverständige erhält hierfür einen Prüfauftrag, der auch Art und Umfang der Prüfung festlegt. Sodann führt der Sachverständige diese in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem zu Überwachenden durch.

Das Ergebnis der Überwachung (formaler Bericht & pädagogische Checklisten) wird der zuständigen Erlaubnis- bzw. Anerkennungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde/Regierung) mitgeteilt.

Sofern in zwei aufeinanderfolgenden Überwachungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind, kann durch die Regierung der Oberpfalz der Prüfungsrhythmus auf vier Jahre festgesetzt werden (§ 51 Abs. 5 FahrlG).


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Gebühren: 30,70 bis 511,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand). Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)