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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer EU-Gemeinschaftslizenz bzw. einer Genehmigung, Änderung oder Verlängerung


Beschreibung

Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienzielreisen 
  • Verkehr mit Mietomnibussen

Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.


Voraussetzungen

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass   

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2.  er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung bzw. die Gemeinschaftslizenz bei der zuständigen Behörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Als Anlagen sind beizufügen:

    • Eigenkapitalbescheinigung
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
    • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
    • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
    • Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/in
    • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
    • Gesellschaftsvertrag
    • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters


Formulare


Kosten

Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de