Auslandsaufenthalt; Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall


Beschreibung

Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie

Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.


Fristen

Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Webseite

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen