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Rebsorten; Beantragung der Klassifizierung


Beschreibung

In Bayern erfolgt die Klassifizierung einheitlich für alle Anbaugebiete. Grundsätzlich gelten für Bayern alle in der jeweils gültigen Liste zum Sortenregister des Bundessortenamtes genannten Rebsorten als klassifiziert. Für Rebsorten, die noch nicht in der Bundessortenliste eingetragen sind, kann die Klassifizierung zur Herstellung von Qualitätswein für Bayern gesondert beantragt werden. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme vom Fränkischen Weinbauverband ein. Wird die Klassifizierung befürwortet, so wird diese Entscheidung zum weiteren gesetzlichen Vollzug dem Ministerium vorgelegt. Derzeit sind für die bayerischen Weinanbaugebiete 113 Sorten klassifiziert.


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss durch Vorlage mehrjähriger Versuchsergebnisse nachweisen, dass die Rebsorte für den Anbau in Bayern geeignet ist.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Hausanschrift

An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

Postanschrift

Postfach 1140
97205 Veitshöchheim

Telefon

+49 931 9801-0

Fax

+49 931 9801-3100

E-Mail


Webseite

https://www.lwg.bayern.de