Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Beschreibung
Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.
Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.
Voraussetzungen
Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.
Rechtsgrundlagen
- §§ 28 - 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
- § 2 Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (Zuständigkeitsverordnung-BerufsbildungLw/Hw – ZustVBLH)
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
- Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

