Arbeitnehmerüberlassung; Beantragung der Erlaubnis


Beschreibung

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie schriftlich oder online im eService bei der Agentur für Arbeit beantragen:

Online-Antragstellung:

Antragstellung per Post:


Fristen

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.

(1 Monat)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sog. ‚E-Payment‘-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN, Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.
Gebühr: 218 EUR - 2.060 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Nürnberg

Hausanschrift

Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Postanschrift


90300 Nürnberg

Telefon

+49 911 529-0

Fax

+49 911 529-2999

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/nuernberg/startseite