Drahtlose Netzzugang; Beantragung einer Frequenzzuteilung


Beschreibung

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:


Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

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Postfach 80 01
53105 Bonn

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Fax

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