Punkt-zu-Punkt-Richtfunk; Beantragung einer Frequenzzuteilung


Beschreibung

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:


Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

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