Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige
Beschreibung
Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.
Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:
- eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
- Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
- den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen
Voraussetzungen
Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:
- Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:
- Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
- Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie – wenn vorhanden – Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:
- Trassenanmeldungen
- Trassenkonstruktionspläne
- Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
- Entgeltregelungen
- Nutzungsbedingungen
- Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Absatz 12 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
- § 10 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
- §11 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
- § 66 Absätze 1 und 4 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Rechtsbehelf
- Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
- Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln
Weiterführende Links
- Informationen zu Schienenwegen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
- Informationen zu Serviceeinrichtungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Zuständige Stelle(n)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Hausanschrift
Tulpenfeld 453113 Bonn
Postanschrift
Postfach 80 0153105 Bonn