Stromnetzausbau; Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Rahmen in der Bundesfachplanung


Beschreibung

Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung von Hochspannungsleitungen durchlaufen die Bundesfachplanung. Dabei prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen. 

In der Bundesfachplanung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:


Voraussetzungen

Äußerungen können von Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden.


Verfahrensablauf


Fristen


Bearbeitungsdauer

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Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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Zuständige Stelle(n)

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