Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence


Beschreibung

Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.

Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.

Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Onlineverfahren:

Postalisch/per E-Mail:


Fristen

Es gibt für Sie keine Fristen.


Bearbeitungsdauer

4 Stunden bis 6 Wochen


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzAB-GebV) in der jeweils geltenden Fassung.

Wenn Sie eine Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung erhalten haben, müssen Sie neben der einmaligen Zuteilungsgebühr jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich u.a. nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBei-trV) in der jeweils geltenden Fassung.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail


Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de