Stromnetzausbau; Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben in der Planfeststellung


Beschreibung

Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmen entschieden. Festgelegt wird unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung.

In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen.

In der Planfeststellung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:

Wenn die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt sie den Planfeststellungsbeschluss.


Voraussetzungen

Äußerungen können von Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden.


Verfahrensablauf


Fristen


Bearbeitungsdauer

Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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