Elektronische Institutionenkarte; Beantragung als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen


Beschreibung

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.
Verwaltungsgebühr: 40 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bezirksregierung Münster - Dezernat 16 (Elektronisches Gesundheits­berufe­register)

Hausanschrift

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48143 Münster

Postanschrift

Domplatz 1-3
48143 Münster

Telefon

+49 251 411-1679

E-Mail


Webseite

https://www.bezreg-muenster.de/themen/gesundheit-und-soziales/elektronisches-gesundheitsberuferegister-egbr