Zentrales Fahrerlaubnisregister; Beantragung einer Eigenauskunft


Beschreibung

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.
 


Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten:

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Bei der Online-Registerauskunft handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, deshalb sind keine Rechtsbehelfe notwendig.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Postanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon

+49 461 316-0

Fax

+49 461 316-1650

E-Mail


Webseite

http://www.kba.de