Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gewerbegebäuden


Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner stellen.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

KfW Bankengruppe

Hausanschrift

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Postanschrift

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon

+49 69 7431-0

Fax

+49 69 7431-2944

E-Mail


Webseite

http://www.kfw.de