Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung


Beschreibung

Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.

Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.

Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise

Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise

Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.


Voraussetzungen

Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:


Verfahrensablauf

Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.

Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Einspruch


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de