Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung


Beschreibung

Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.

Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:

Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.


Voraussetzungen

Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann erfolgen:

Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:

In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Bearbeitungsdauer

Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt. 


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten  an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Einspruch


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de