Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von anonymen Hinweisen


Beschreibung

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere  

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.

Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Postanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Telefon

+49 228 9499-0

Fax

+49 228 9499-400

E-Mail


Webseite

http://www.bundeskartellamt.de