Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund


Beschreibung

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Für die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationslinien wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.


Voraussetzungen

Sie sind ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Nutzungsberechtigung im Sinne des § 125 TKG und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaulastträger gestellt werden. Für Kreisstraßen sind die Landkreise oder die kreisfreien Städte zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinden und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter. Für ein Ausbauvorhaben auf einem Stadt- oder Gemeindegebiet ist eine Rahmenzustimmung möglich. Arbeitshilfen hierzu sind unter der Rubrik Formulare zu finden.

Innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die Zuständigkeiten für die Zustimmung bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen folgendermaßen geregelt:


Fristen

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Formulare


Kosten

Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.

Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Staatliches Bauamt Bamberg

Hausanschrift

Kasernstraße 4
96049 Bamberg

Postanschrift

Postfach 100263
96054 Bamberg

Telefon

+49 951 9530-0

Fax

+49 951 9530-2999

E-Mail


Webseite

http://www.stbaba.bayern.de