Grundsicherungsgeld; Beantragung eines Darlehens in bestimmten akuten Notsituationen


Beschreibung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, erhalten Sie einen pauschalen Geldbetrag. Das ist das Budget für den sogenannten Regelbedarf. Aus diesem Budget müssen Sie die laufenden, also regelmäßig wiederkehrenden, sowie die unregelmäßigen Kosten für anfallende Bedarfe decken.

Der Regelbedarf berücksichtigt insbesondere Bedarfe für:

Wenn aufgrund besonderer Umstände kurzfristig Ihr Budget für Ihre alltäglichen Bedürfnisse nicht reicht, kann Ihnen das Jobcenter auf Antrag für diesen unabweisbaren Bedarf ein zinsloses Darlehen gewähren.

Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben,

Beispiele dafür sind:

Das Darlehen müssen Sie gesondert beantragen und den unabweisbaren Bedarf grundsätzlich belegen. Wenn Sie Vermögen haben, müssen Sie zunächst dieses einsetzen, um die Ausgaben zu finanzieren. Je nach Sachlage kann das Jobcenter auch seinen Außendienst damit beauftragen, den Bedarf festzustellen.

Das Jobcenter kann auch entscheiden, dass Sie anstelle von Geld Sachleistungen bekommen. Die Höhe des Darlehens entspricht dann dem Wert des erforderlichen Bedarfs, also dem Anschaffungswert.

Das Darlehen müssen Sie für den angegebenen Zweck verwenden. Das Jobcenter kann hierfür einen Nachweis verlangen, zum Beispiel einen Kaufbeleg.

Sie müssen das Darlehen zurückzahlen. Die Tilgung beginnt ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt. Wenn Sie weiterhin Grundsicherungsgeld beziehen, wird das Darlehen monatlich mit Ihrem Leistungsanspruch verrechnet. In der Regel erhalten Sie dann 5 Prozent weniger des für Sie maßgebenden Regelbedarfs, bis das Darlehen zurückgezahlt ist. Wie das Darlehen in Ihrem konkreten Fall verrechnet wird, wird Ihnen schriftlich erklärt.


Voraussetzungen

Damit Sie das Darlehen vom Jobcenter bekommen können, müssen Sie nachweisen, dass:


Verfahrensablauf

Damit Sie das Darlehen bekommen können, müssen Sie es bei Ihrem Jobcenter beantragen. Dies ist auch online über den digitalen Grundsicherungsgeldantrag möglich.


Fristen

Es gibt keine Antragfrist.

(1 Monat)

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Jobcenter Landkreis Bamberg

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