Grundsicherungsgeld; Beantragung für einmalige Leistungen


Beschreibung

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Grundsicherungsgeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn Sie:

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter erhalten.

Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Grundsicherungsgeld beantragen.

Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.


Fristen

Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da Sie einmalige Leistungen nur erhalten, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Bamberg

Hausanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Postanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Telefon

+49 951 91721-700

Fax

+49 951 91721-799

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-landkreis-bamberg-bamberg.html