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Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung


Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.

Gegenstand

Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich

nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten

Personalausgabenhöchstsätzen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis

maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung

setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 %

der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.


Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender

Haushaltsmittel.


Voraussetzungen

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist zunächst per E-Mail zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) einzureichen. 

Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg (über das BayernPortal oder schriftlich und per E-Mail: Sachgebiet-15.Integration@reg-mfr.bayern.de) zu stellen. 

Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Bewilligung. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

(Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Rein vorbereitende oder planende Maßnahmen wie etwa die Teilnehmerakquise gelten nicht als Vorhabenbeginn.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 2 Monat(e). Die Antragstellung soll in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.

( Die Förderprogramm "Leben in Bayern" und "Lebenswirklichkeit in Bayern" beginnen am 01.01. eines jeden Jahres und enden für gewöhnlich zum 31.12. Bei sonstigen Projekten zur Wertevermittlung ist auch ein abweichender Beginn des Förderprogramms auch unterhalb des Jahres möglich. Die Förderprogramme haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Frist zur Antragsstellung beträgt zwischen 2 und 4 Monaten vor Beginn der Fördermaßnahme.)

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 3 Monat(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
    • Projektkonzept
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan: Bitte füllen Sie das zur Verfügung gestellte Formular aus.


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Postanschrift


80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Fax

+49 89 2192-12225

E-Mail


Webseite

http://www.stmi.bayern.de