Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen beziehungsweise erwerben, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für:

Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal 1.200 EUR. Der Kauf eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf diesen Maximalbetrag angerechnet.

Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:


Fristen

Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2026 stellen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de