Umsatzsteuer; Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied


Beschreibung

Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. Darüber hinaus können Sie die Freistellung von ausländischer Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach dem Umfang Ihrer inländischen Privilegien.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag per Post:


Fristen

Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.


Bearbeitungsdauer

in der Regel 1 bis 3 Wochen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

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