Umsatzsteuer; Abgabe einer zusammenfassenden Meldung


Beschreibung

Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.

Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Folgende Angaben müssen Sie melden:

Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.

Kleinunternehmen, deren Umsatz

müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.


Voraussetzungen

Sie führen Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aus.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmen, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Antrag über ELSTER-Portal:

Antrag über BOP:


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis

Hausanschrift

Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Postanschrift


66738 Saarlouis

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-3801

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de