Umsatzsteuer; Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung


Beschreibung

Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.


Voraussetzungen

Sie liefern oder erwerben innergemeinschaftlich Gegenstände und wollen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der Umsatzsteuer erhalten.


Verfahrensablauf

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Unverbindliche Zolltarifauskünfte der Zollverwaltung können nicht angefochten werden.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/generalzolldirektion_node.html