Kaffeesteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuertem Kaffee


Beschreibung

Der Kauf und Verkauf von bestimmten Genussmitteln sind in der Regel steuerpflichtig. Dazu gehört auch Kaffee. Für den Umgang mit unversteuertem Kaffee brauchen Sie deshalb eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu,

Vor einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden, ob bestimmte Anforderungen in Ihrem Betrieb erfüllt sind, etwa im Hinblick auf

Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.

Je nach Konstellation benötigen Sie eine der folgenden Erlaubnisse:


Voraussetzungen

Besondere zusätzliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen:

Erlaubnis online beantragen:

Verfahrensablauf per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder als Versandhändler, Steuervertreter eines Versandhändlers oder Dauerbezieher stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Wochen. Sie hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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