Kaffeesteuer; Bezahlung


Beschreibung

Die Kaffeesteuer ist eine Steuer, die auf Kaffee und kaffeehaltige Waren im Sinne des Gesetzes erhoben wird. Dazu zählen unter anderem:

Kaffee dürfen Sie in einem Steuerlager herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, ohne dass zunächst Steuern anfallen. Ein Steuerlager muss vom Hauptzollamt zugelassen sein.
Die Steuer entsteht, sobald der Kaffee aus dem Steuerlager entnommen wird oder dort kaffeehaltige Waren hergestellt werden. Außerdem entsteht die Steuer unter anderem, wenn Sie

Die Höhe der Steuer bemisst sich nach Art und Menge des Kaffees oder nach dem Kaffeegehalt in Waren. Der Steuertarif beträgt für Röstkaffee 2,19 EUR je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 EUR je Kilogramm. Befördern Sie kaffeehaltige Waren nach Deutschland, gelten pauschalierte Steuertarife je nach Gehalt an Röstkaffee oder löslichem Kaffee in der Ware.
Wenn Sie die Steuer zahlen müssen, müssen Sie ohne Aufforderung eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie zunächst keine Kaffeesteuer zahlen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis des Hauptzollamts.


Voraussetzungen

Sie müssen Kaffeesteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn


Verfahrensablauf

Sie können die Kaffeesteuer per Post oder online melden.

Kaffeesteuer per Post melden:

Kaffeesteuer online melden:


Fristen

Abgabefrist.

Abgabe der Steuererklärung:


Wenn Sie Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder verbraucht haben:

Unverzüglich, wenn Sie

Bezahlen der Steuer:

Wenn Sie Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder verbraucht haben:

Wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde oder eine Unregelmäßigkeit besteht:


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es entstehen keine Kosten. Bei verspäteter Zahlung: Säumniszuschlag gemäß § 240 Absatz 1 Abgabenordnung


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

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Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

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97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de