Alkopopsteuer; Beantragung einer Steuerentlastung für Alkopops


Beschreibung

In bestimmten Fällen können nachweislich versteuerte Alkopops auf Antrag von der Alkopopsteuer entlastet werden. Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Entlastung per Post oder online im Rahmen der monatlichen Steueranmeldung beantragen.

Entlastung per Post beantragen:

Entlastung online beantragen:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Transport gegen Steuerentlastung in andere Mitgliedstaaten die Zusage des zuständigen Hauptzollamts benötigen. Diese bekommen Sie auf Antrag in Form eines sogenannten Zusagescheins ausgestellt.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das örtlich Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de