Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition


Beschreibung

Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie


Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).


Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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