Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.


Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:


Verfahrensablauf

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 EUR.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de