Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben


Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben) von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt für Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-)Vorhabens, sie erhöht sich um 10 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt die Beihilfeintensität bis zu 50 Prozent.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Monate von der ersten Antragstellung bis zum Förderbescheid. Mit Einreichung eines ersten prüffähigen Antrags kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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