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Gesetzliche Unfallversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen


Beschreibung

Für die von Unfallversicherungsträgern besoldeten Angestellten wird vom Vorstand eine Dienstordnung und ein Stellenplan aufgestellt.

Die Dienstordnung regelt die Rechtsverhältnisse der Angestellten, insbesondere die Ein- und Anstellbedingungen sowie die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten. Der Stellenplan regelt die Anzahl der Angestellten und die Zuordnung der Stellen zu Besoldungsgruppen. 

Die Dienstordnung und der Stellenplan bedürfen der Zustimmung der Vertreterversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn Zahl oder Besoldung der Angestellten in auffälligem Missverhältnis zu ihren Aufgaben steht. Das gleiche gilt für Änderung der Dienstordnung.

Das Oberversicherungsamt Südbayern ist Aufsichtsbehörde über die landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen beim Oberversicherungsamt Südbayern beantragen.


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift


80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/