Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle


Beschreibung

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen: 

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Die Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Voraussetzungen

Um als UBS anerkannt zu werden, müssen Sie


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als UBS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:


Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

6 bis 24 Monate

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt

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Postanschrift

Postfach 200565
53135 Bonn

Telefon

+49 228 9826-0

Fax

+49 288 9826-199

E-Mail


Webseite

http://www.eba.bund.de