Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle


Beschreibung

Sie wollen als Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl von Fahrzeugkategorien und Instandhaltungsfunktionen beschränken.

ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Eine ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) zertifiziert eine für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle oder Stellen.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECMZ erteilen Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen. Als ECMZ zertifizieren Sie somit andere Stellen, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem die Evaluierung, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem folgende zu zertifizierende Instandhaltungstätigkeiten:

Fahrzeugkategorien:

Instandhaltungsfunktionen:

Anerkennung ECMZ

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als ECMZ wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Voraussetzungen

Um als ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als ECMZ beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:


Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

6 bis 24 Monate

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt

Hausanschrift

Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Postanschrift

Postfach 200565
53135 Bonn

Telefon

+49 228 9826-0

Fax

+49 288 9826-199

E-Mail


Webseite

http://www.eba.bund.de