Energie- und Stromsteuer; Meldung von Steuerbegünstigungen und -entlastungen


Beschreibung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.


Voraussetzungen


Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:

Steuerbefreiung für


Steuerermäßigungen für:

Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:


Verfahrensablauf

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.


Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".


Fristen

Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.


Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

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Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

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97409 Schweinfurt

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Fax

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