Tabaksteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren


Beschreibung

Die Erlaubnis berechtigt Sie Hersteller oder Lieferant dazu,

Wenn Sie nach Verbrauchsteuerrecht zu einer der folgenden Personengruppen gehören, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Umgang mit den unversteuerten Tabakwaren:

Bitte beachten Sie außerdem:

In allen Fällen benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis von dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt. Das zuständige Hauptzollamt kann die Erlaubnis widerrufen.

Den Antrag müssen Sie über ein amtlich vorgeschriebenes Formular stellen.

Vor einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf

Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.

Das örtlich zuständige Hauptzollamt kann von Ihnen eine Sicherheitsleistung verlangen.


Voraussetzungen

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite des Zolls.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis können Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen.

Antrag im Zoll-Portal:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, entnehmen Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

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Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


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